Still und heimlich hat der Bund mal wieder ein Gesetz beschlossen, dass für uns Webmaster böse Folgen haben kann. Denn ab sofort ist eine Datenschutzerklärung auf jeder Website Pflicht, ansonsten droht eine saftige Abmahnung.

Am 24. Februar 2016 segneten unsere Politiker ein Gesetz ab, dass Webseitenbetreiber – und nicht nur gewerbliche – bares Geld kosten kann. Denn ab sofort ist eine Datenschutzerklärung Pflicht, Webseiten ohne sind extrem abmahngefährdet. Die Crux: Dieses Mal geht es nicht nur gewerblichen Anbietern an den Kragen, sondern selbst privaten Webseiten.

Datenschutz: Unseriöse Unternehmen im Fokus

Doch von vorn. Laut Rechtsanwalt Sören Siebert geht es in dem neuen „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ – in Kraft seit oben genannten Datum – eigentlich darum, Verstöße gegen den Datenschutz besser ahnden und so unseriöse Unternehmen abstrafen zu können. Eigentlich. Denn wie so oft schießt der deutsche Gesetzgeber über das berühmte Ziel hinaus.

Verbraucherschutzverbände und Wettbewerbsverbände können zwar mit dem neuen Gesetz entsprechende Datenschutzverstöße leichter abmahnen. Doch betroffen sind eben nicht nur Unternehmensseiten oder Onlineshops, sondern schlichtweg jeder Webseitenbetreiber – also auch die Betreiber rein privater Blogs. Abgemahnt werden kann jeder Webmaster, dessen Seite keine oder eine unvollständige Datenschutzerklärung besitzt.

Was sind personenbezogenen Daten beim Datenschutz?

Unterteilt ist diese Datenschutzerklärung in diverse Bereiche. Nummer eins sind die sogenannten personenbezogenen Daten. Zu denen gehören ganz klar:

  • Vorname und Name,
  • Adresse sowie
  • Telefon und E-Mail.

Der zweite wichtige Bereich umfasst

  • Social Media,
  • die Erfassung von Statistiken etwa via Google Analytics
  • sowie IP-Adressen.

Denn auch über Facebook-, Twitter- und anderen Social Media-Buttons werden personenbezogene Daten erfasst und weitergeleitet. Das gleiche gilt für Webstatistiken oder die IP-Adressen der User und deren Speicherung.

Als drittes muss die Datenschutzerklärung dem User Auskunft geben, ob irgendwelche – und wenn ja welche – Daten weitergeleitet werden oder sonst irgendwie erfasst werden. Also beispielsweise:

  • die Weiterleitung von Daten an Banken oder Versanddienste,
  • die Nutzung von Daten aus Anfrage- und Kontaktformularen,
  • die Verwendung von Daten für Bonitätsprüfungen oder,
  • die Weiterleitung von Daten an Gewinnspiele oder Werbefirmen.

Datenschutz gilt auch für private Seitenbetreiber

Und noch mal: Dieses neue Gesetz betrifft sowohl gewerbliche wie auch private Webmaster. Jeder Seitenbetreiber ist seit dem 24. Februar 2016 zu einer korrekten und aktuellen Datenschutzerklärung verpflichtet, ansonsten droht eine Abmahnung.

Wer personenbezogene Daten verarbeitet – und das macht bereits jede Webstatistik -, ist zu einer Datenschutzerklärung verpflichtet. Genau das war bisher eher strittig. Denn bis dato waren Gerichte nicht unbedingt der Ansicht, dass ein Verstoß gegen das deutsche Datenschutzrecht einen Wettbewerbsvorteil bedeutet. Sondern eher dem Schutz der Userdaten dient. Zuletzt gab es zwar ein Umdenken, verbindliche Entscheidungen existierten aber nicht. Mit dem neuen Gesetz ist die Lage nun klar.

Fazit: Sorge auf deinen Seiten – egal ob gewerblich oder privat – für eine korrekte und vor allem aktuelle Datenschutzerklärung. Wenn du beispielsweise neuerdings Affiliatelinks zu Amazon einbaust, musst du das in deiner Datenschutzerklärung ändern. Und zwar sofort. Wenn du noch gar keine Datenschutzerklärung auf deiner Seite hast, solltest du das besser prompt korrigieren. Entsprechende Online-Generatoren findest du beispielsweise auf e-recht24.de (siehe Link) oder in unserem Datenschutz (Link am Seitenende). Achte außerdem auf eine klar erkennbare Verlinkung (Datenschutz, Datenschutzerklärung).

Quelle: e-recht24.de