Wer als WebWorker sein Geld verdient, kommt um das Thema Abmahnung nicht herum – vielleicht hat es den einen oder anderen Leser sogar schon mal erwischt. Ganz wichtig ist jedenfalls eine E-Mail im Impressum.

Kaum zu glauben, aber so mancher (unerfahrene?) WebWorker fällt immer noch mit einem fehlerhaften Impressum auf. Alte Hasen wissen natürlich, dass im Impressum laut TMG (§ 5 Allgemeine Informationspflichten) sämtliche Kontaktdaten hinterlegt sein müssen. Dazu gehört auch eine E-Mail. Wörtlich heißt es im § 5 Absatz 1 Nummer 2 TMG:

Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post.

Abmahnung droht: E-Mail bloß nicht vergessen

Eine E-Mail gehört zum Impressum also zwingend dazu, ansonsten wird es für den Betreiber der Website gefährlich – und vor allem teuer. Apropos zwingend: Dass eine E-Mail im Impressum absolut erforderlich ist, hat bereits 2013 das Kammergericht Berlin entschieden. Ist im Impressum also keine E-Mail angegeben, kann das eine Abmahnung bedeuten. Und diese Abmahnung kann bis zu 50.000 (!) Euro kosten.

Allein Telefon und Fax reichen hingegen nicht aus, wie das Kammergericht Berlin damals urteilte. Laut den Berliner Richtern ist eine telefonische Kommunikation nämlich mit einer E-Mail nicht gleichwertig, da „flüchtiger“, weil Dokumentation und entsprechender Nachweis fehlen. Ein Fax wieder besitzt nicht jeder, eine E-Mail in der Regel schon.

Kammergericht Berlin: Formular erst E-Mail nicht

Auch ein Kontaktformular reicht dem Kammergericht Berlin zufolge nicht als Ersatz einer E-Mail aus. Begründung: Zum einen besteht mit einem Formular quasi der Zwang einer vorgegebenen Form, zum zweiten gibt es mitunter nur eine begrenzte Zeichenzahl. Außerdem kann der Absender via Formular den Vorgang wieder nicht dokumentieren.

Ausreden lässt das Kammergericht Berlin übrigens keine zu. Spam oder eine eventuelle Mailflut gelten ebenso wenig wie eine fehlende E-Mail im Impressum von Konkurrenten.

Fazit: Eine E-Mail ist im Impressum zwingend notwendig, um eine Website abmahnsicher zu machen. Nur zur Erinnerung: Geldbußen können bis zu 50.000 Euro betragen!